Aus Stimme und Sprechweise können Rückschlüsse auf Gesundheit, Herkunft, emotionale Verfassung oder Alter gezogen werden. Dies erhöht die Eingriffstiefe.
Prüfungstiefe, Übersteuerungsrate, Qualifikation der prüfenden Personen. Ein routinemäßiges Abnicken der Modellausgabe genügt nicht (EuGH C-634/21).
Bei zulässiger automatisierter Entscheidung: Rechtsgrundlage sowie Recht auf menschliche Prüfung, Darlegung des Standpunkts und Anfechtung.